Dauergrabpflege
Dauergrabpflege rechtzeitig vereinbaren.
Eine unserer wichtigsten Dienstleistungen ist die Dauergrabpflege. Schon zu Lebzeiten können Sie mit uns einen Vertrag über die Pflege Ihres Grabes auf einen bestimmten Zeitraum nach dem Ableben vereinbaren. Dadurch ist die sorgfältige gärtnerische Betreuung während der gesamten Ruhedauer gesichert.
Die Ruhedauer ist nicht gesetzlich geregelt, sondern wird vom jeweiligen Friedhofsträger festgelegt. Sie beträgt aber meistens um die zwanzig bis fünfundzwanzig Jahre. Kaum jemand kann gewährleisten, dass er selbst fähig ist, eine einwandfreie Grabpflege über so lange Zeit hinweg zu bewältigen. Ein Vertrag mit uns als Ihrem Friedhofsgärtner macht dies möglich.
Durch einen solchen Vertrag bekommen Sie eine zweifache Bürgschaft, und zwar durch uns selbst als Friedhofsgärtnerei, und außerdem durch die Treuhand Bayerischer Friedhofsgärtner GmbH. Die TBF Treuhandgesellschaft wacht darüber, dass alle im Vertrag vereinbarten Leistungen während der gesamten Laufzeit auch wirklich erbracht werden.
Die Höhe der Kosten für eine solche Dauergrabpflege richtet sich nach den mit uns vereinbarten Leistungen. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvorschlag, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, und wickeln alle Formalitäten mit der TBF Treuhandgesellschaft Bayerischer Friedhofsgärtner ab. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Ihr Grab über viele Jahre hinweg einwandfrei gepflegt und nach Ihren Wünschen geschmückt wird.
Zusammengefasst:
- Pflege Ihres Grabes auf einen bestimmten Zeitraum nach dem Ableben
- Vetraglich geregelte Leistungen werden überwacht durch die Treuhand Bayerischer Friedhofsgärtner GmbH
Haben Sie Fragen zum Thema Dauergrabpflege?
Kontaktieren Sie uns hier!